Satzung des Heimat und Kulturvereins

§ 1

Der Verein führt den Namen:

„HEIMAT UND KULTURVEREIN IM OBERPFÄLZER WALDVEREIN e. V.“ und hat seinen Sitz in Waldeck. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

Aufgaben des Vereines

§ 2

Der Verein stellt sich die Aufgaben:

  1. Bei seinen Mitgliedern und in der Öffentlichkeit das Wissen um die oberpfälzer         Heimat und alles zur Erhaltung unserer heimatlichen Natur, wie zur         Verschönerung der Landschaft und unserer Orte zu tun.
  2. Das heimatkundliche und heimatgeschichtliche Schrifttum zu fördern.
  3. Die Kulturwerte unserer Heimat zu erhalten.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie       eigenwirtschaftliche Zwecke.

Gemeinnützigkeit

§ 3

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Alle Einnahmen dürfen nur für die in der Satzung bestimmten Aufgaben verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Vereins. Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Mitgliedschaft

§ 4

Ordentliche Mitglieder können geschäftsfähige natürliche Personen, juristische Personen, Firmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden. Die Aufnahme erfolgt über einen schriftlichen Aufnahmeantrag, über den der Vorstand zu entscheiden hat.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder durch Tod. Der schriftlich dem Verein zu erklärende Austritt ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres möglich.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verstößt, sich wiederholt Verstöße gegen die Vereinssatzung schuldig macht, oder seiner Beitragspflicht für ein Jahr trotz zweimaliger Mahnung nicht nachkommt.

Über den Ausschluß entscheidet die erweiterte Vorstandschaft. Gegen den Entscheid kann der Ausgeschlossene innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ausschließungsbeschlusses Berufung zu Hauptversammlung einlegen. Diese entscheidet endgültig. Die Mitgliedschaft ruht bis zur endgültigen Entscheidung der Hauptversammlung.

Vereinsorgane

§ 5

Die Organe des Vereins sind:

  1. Der Vorstand
  2. Der Vereinsausschuß
  3. Die Mitgliederversammlung

Vorstandschaft und Vereinsausschuß bilden zusammen die erweiterte Vorstandschaft.

Mitglieder des Vorstands

§ 6

Der Vorstand besteht aus dem

  1. Vorsitzenden und dem
  2. Vorsitzenden

Gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Im Innenverhältnis zum Verein gilt, dass der 2. Vorsitzende von seiner Vertretungsbefugnis nur Gebrauch machen darf, wenn der 1. Vorsitzende durch Krankheit oder Ortsabwesenheit verhindert ist.

Der Vorstand wird jeweils auf die Dauer von 4 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Er bleibt auch nach Ablauf von 4 Jahren im Amt bis ein neuer Vorstand ordnungsmäßig gewählt ist.

Eine Neuwahl ist erforderlich, wenn ein Vorstandsmitglied freiwillig, oder durch Tod ausscheidet, oder durch die Mitgliederversammlung abberufen wird.

Der Vorstand führt die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung selbstständig. Alle weiterreichenden Geschäfte fallen unter die Zuständigkeit der erweiterten Vorstandschaft, soweit nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder der erweiterten Vorstandschaft.

Mitglieder des Vereinsauschusses

§ 7

Der Vereinsausschuß besteht aus:

  1. Dem Schriftführer
  2. Dem Schatzmeister
  3. Den Beisitzern

Die Anzahl der zu wählenden Beisitzer bestimmt die Vorstandschaft.

Der Schriftführer erstellt von jeder Vorstandssitzung und von jeder Mitgliederversammlung ein Protokoll. Dieses ist vom Leiter der Sitzung und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat 10 Tage vor dem Versammlungsbeginn unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder durch Bekanntgabe in der Tagespresse zu erfolgen.

Der Schatzmeister führt die Mitgliederliste, sorgt für die Einhebung der Beiträge, zahlt die vom Vorsitzenden angewiesenen Beträge aus, führt das Kassenbuch und verwaltet das Vereinsvermögen.

Aufgaben der Hauptversammlung

§ 8

Die Hauptversammlung hat folgende Aufgaben:

  1. Entgegennahme des Jahres-, Schrift- und Kassenberichts, sowie den Bericht des       Kassenprüfers.
  2. Entlastung der Vorstandschaft
  3. Neuwahl des Vorstands und des Vereinsauschusses, sowie der 2 Kassenprüfer      alle 4 Jahre.
  4. Wünsche und Anträge

Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind wörtlich im Protokoll zu vermerken. Beschlüsse mit Stimmengleichheit gelten als abgelehnt. Die Wahl des Vorstandes ist geheim durchzuführen. Für eine Satzungsänderung ist die Dreiviertelmehrheit der an der Versammlung anwesenden Mitglieder notwendig. Die Hauptversammlung muß alle Jahre einmal einberufen werden oder wenn dies von mindestens 25 % der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt wird.

§ 9

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 10

Die beiden Kassenprüfer überwachen die Kassenführung des Vereins. Die Jahreskassenführung kann vom 1. oder 2. Kassenprüfer durchgeführt werden.

§ 11

Die Auflösung des Vereins kann in einer eigens zu diesem Zweck mit einer vierwöchigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zu Beschlussfassung ist eine Zweidrittelmehrheit der Vereinsmitglieder erforderlich.

Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, so ist innerhalb von 14 Tagen eine weitere Mitgliederversammlung schriftlich einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt das vorhandene Vermögen an die Kirchenstiftung der Pfarrei Waldeck.

Die Änderung der Paragraphen 2 und 11 wurde beschlossen, bei der Jahreshauptversammlung am 7.12.1997 im Gasthaus Merkl in Waldeck.

Die Änderung der Paragraphen 6 und 8 wurde beschlossen, bei der Jahreshauptversammlung am 20.02.2005 im Gasthaus Merkl in Waldeck.